VDP-Klassifikation

Wer die Klassifikation nach dem Weingesetz von 1971 gewohnt ist (z.B. ich), der fremdelt zunächst etwas mit der neuen Klassifikation, die seit dem Jahrgang 2012 für trockene VDP-Weine zum Einsatz kommt. Wenn man sich dann etwas darauf einlässt, bekommt das Ganze doch eine nachvollziehbare Struktur und hat gewissen Charme.

Ich versuche es mal in meinen Worten wiederzugeben:

  1. Die bisherigen Klassifikationen (Kabinett, Spätlese etc.) gibt es weiterhin. Aber regelmäßig nur für die fruchtsüßen und edelsüßen VDP-Weine (sowie die Gutsweine bis 2018). Was also früher gerne mal behauptet wurde, stimmt seit 2012 regelmäßig: „Das ist eine Auslese, die ist also süß“.

  2. Für trockene VDP-Weine gilt ausschließlich die neue Bezeichnung (Qualitativ von oben nach unten):
    • VDP.GROSSE LAGE
    • VDP.ERSTE LAGE
    • VDP.ORTSWEIN
    • VDP.GUTSWEIN

  3. Diese Klassifikation beruht auf der Herkunft der Weine, soll also die Besonderheiten des Terroir in Kombination mit den zugehörigen Weinsorten widerspiegeln.

    Anmerkung: Das kennt man auch aus dem Bordelais, dort sind die Klassifikationen (Premier Crus, Grand Crus etc.) ebenfalls entsprechend der Lagen klassifiziert.

  4. Trockener Wein aus einer GROSSEN LAGE, der entsprechend der VDP-Kriterien hergestellt wurde, heißt GROSSES GEWÄCHS.

  5. Ein trockener Wein aus einer ERSTEN LAGE wäre entsprechend ein ERSTES GEWÄCHS. Also: Nicht irritieren lassen: Steht zwar nur Qualitätswein drauf, ist aber sogar eine ERSTE LAGE, sofern die Lage mit angegeben wird. Aber schauen Sie mal auf die Kapsel am Flaschenhals. Da steht es auch drauf.

  6. Der Ortswein soll entsprechend der generellen „Idee der Herkunft“ die Besonderheiten des Ortes wiedergeben.

  7. Der Gutswein ist quasi eine Visitenkarte des Gutes. Das jeweilige Gut zeigt damit, wie ein Wein schmecken kann, wenn er von diesem Gut kommt.

Und wer das alles aus erster Quelle und im Detail nachlesen möchte, der kann dies auf der VDP-Homepage tun.